THEMENSPECIAL
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Für diese Lebensmittel, aber auch Bremer Klaven, Lübecker Marzipan und andere gelten zudem die allgemeinen Verkehrsauffassungen sowie die Leitsätze für feine Backwaren. Sie beschreiben die Begriffe Lebkuchen, Oblaten, Braune Lebkuchen, Honigkuchen oder Dominosteine. Pfefferkuchen darf heute demnach „ohne Pfeffer“ – einfach nur gewürzt – sein. Auch für Herzhaftes gibt es geografischen Schutz am Jahresende, zum Beispiel für die Aachener Weihnachtsleberwurst oder ein festliches Münchner Bier. Viele weitere Angaben über Herkunft und Ursprung lokaler Spezialitäten finden sich im neuen Register eAmbrosia der Europäischen Union, das die geschützten Lebensmittel aller EU-Mitglieder ausführlich beschreibt: