SICHERHEIT & QUALITÄT
Pflanzlich heißt nicht ungefährlich
Synthetische Farbstoffe wie die Azofarbstoffe (z.B. Chinolingelb (E104), Azorubin (E 122)) oder natürliche Farbstoffe mit tierischen Bestandteilen (z.B. Karmin aus Cochenille-Läusen) können Allergien und Unverträglichkeiten auslösen. Pflanzliche Lebensmittelfarbstoffe können diese bei empfindlichen Personen allerdings ebenso verursachen (z.B. die Gruppe der gelben und roten Carotinoide). Nicht nur deshalb sind die gesetzlichen Deklarationsvorschriften auch für sie gültig. Denn die Farbe ruft auch eine Geschmackserwartung hervor.
Lebensmittel mit atypischen Farben
Mit ungewöhnlichen Farb- und Geschmackskombinationen wollen Hersteller heute oft das Interesse der Verbraucher wecken: Violette Nudeln, schwarzes Brot, blaues Speiseeis oder grünes Ketchup sind nur einige Beispiele. Grundzutaten, Farbstoffe, Geschmackstoffe, Gewürze und Allergene sind hier von besonderem Interesse für die Verbraucher. In diesem innovativen Produktumfeld sind die Zutaten- und Allergendeklaration sowie eine verlässliche Rezepturprüfung deshalb besonders wichtig.
Ein Überblick zu Dienstleistungen und Services von TÜV SÜD im Bereich Lebensmittel:
https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/konsumgueter-und-handel/lebensmittel