Der eigene Geschäftsbereich betrifft das Unternehmen selbst und gegebenenfalls verbundene Gesellschaften. In diesem Rahmen gilt es, geeignete Einkaufsstrategien und -praktiken zu entwickeln. Auch Schulungen der eigenen Mitarbeiter stehen an, damit sichergestellt ist, dass alle Verantwortlichen über die gesetzlichen Bestimmungen in Kenntnis gesetzt sind und entsprechend handeln können.
An zweiter Stelle stehen die unmittelbaren Zulieferer, mit denen ein direktes Geschäftsverhältnis besteht. Hier ist eine kontinuierliche und proaktive Risikoanalyse gefordert. Unternehmen müssen also eine Einschätzung des Risikos vornehmen, ob Menschenrechte verletzt werden, und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen durchführen.
Die mittelbaren Zulieferer stehen an dritter Stelle. Hier genügt dem Gesetzgeber eine passive Überwachung: zum Beispiel in Form einer Meldestelle mit E-Mail, Postfach und Telefon, bei der Mitarbeiter Verletzungen anzeigen können. Idealerweise kann diese Aufgabe in eine bestehende Compliance-Stelle integriert werden.
Lieferanten- und Risikomanagement
Vorteilhaft bei der Umsetzung der neuen Anforderungen kann sich auswirken, dass die meisten Unternehmen bereits über ein etabliertes Lieferanten- und Risikomanagement verfügen. Schließlich ist jede marktwirtschaftlich agierende Organisation daran interessiert, Störungen in der Lieferkette zu vermeiden und die eigene Lieferantenbasis stetig zu verbessern.
Letzteres erfolgt bislang oft auf Basis von Zertifizierungen und Branchenstandards. Das neue Lieferkettengesetz ergänzt diese bestehenden Maßgaben als bedeutendes Kriterium. Um den neuen Faktor harmonisch einzuführen und im laufenden Betrieb wirksam zu berücksichtigen, ist ein systematisches und proaktives Risikomanagement nötig, das die gesamte Supply Chain und alle relevanten Gefährdungsarten einbezieht.
In der Analyse der gegebenen Lieferanten- und Risikomanagementprozesse müssen alle Stakeholder und Interessenvertreter involviert sein: Neben der Einkaufsabteilung und dem Lieferantenmanagement betrifft das auch den Bereich Unternehmerische Gesellschaftsverantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR), die Nachhaltigkeitsabteilung, die Unternehmenskommunikation und die Rechtsabteilung. Betroffen sind nicht nur reine Produktionsgüter und Dienstleistungen, sondern auch indirekte Bereiche, die nicht eigentlicher Bestandteil der Produktion sind: etwa das Facility Management und die Logistik.
Ist die Analyse abgeschlossen, muss der Prozess weiterentwickelt werden: In diesem Schritt müssen Gesellschaften ihren Risikomanagementprozess gegebenenfalls neu konzipieren und anhand von Warengruppen und Lieferanten überprüfen. Hilfreich sind Maßnahmenpläne, die den betroffenen Abteilungen vermittelt werden. Sind diese Vorbereitungen getroffen, steht dem flächendeckenden Roll-out über die gesamte Organisation hinweg nichts mehr im Weg.
Stefan Faßbinder,
Manager
Höveler Holzmann
Daniel Belka,
Managing Partner
Höveler Holzmann