SICHERHEIT & QUALITÄT

 Verifiziert, glaubhaft, rechtssicher 

Nachvollziehbarkeit von Food Claims

Zahlreiche Urteile nach Wettbewerbsrecht fordern ein, dass Angaben auf Lebensmitteln nachvollziehbar und glaubwürdig sein müssen. Doch bislang fehlt ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Umgang mit freiwilligen Food Claims. Hersteller sollten daher ihre Angaben unabhängig verifizieren lassen. Wie das funktioniert, erklärt Dr. Andreas Daxenberger von TÜV SÜD.

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Für jeden Claim wird ein eigenes Prüfverfahren aufgesetzt. Vor Ort prüfen die Sachverständigen, ob alles nachvollziehbar ist. 
Quelle: TÜV SÜD

Klimaneutralität als Werbeversprechen sorgt für Unmut: Ein Süßwarenhersteller warb ab 2021 mit vollständig klimaneutraler Produktion. Dagegen klagte ein Verein auf Irreführung im Sinne des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Zunächst wurde die Klage abgewiesen, in zweiter Instanz aber gab der Bundesgerichtshof dem Kläger recht. Denn der Hersteller erreicht die Klimaneutralität nur mit Kompensationen, die Produktion selbst ist nicht emissionsfrei. Künftig muss das Unternehmen erklären, wie es die Klimaneutralität genau erzielt, oder auf die Angaben verzichten.

Was können und dürfen Food Claims?

Vor allem Angaben zur Umwelt und dem Klima werden von der Öffentlichkeit und Verbraucherverbänden aktuell kritisch betrachtet. Denn anders als bei zulassungspflichtigen Aussagen wie Health Claims – „Calcium trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei“ – müssen Green Claims nicht behördlich geprüft und genehmigt werden. Dabei beziehen fast drei Viertel der Konsumenten Aussagen wie „regional produziert“ oder „Wir pflanzen für jedes Produkt einen Baum“ in ihre Kaufentscheidung mit ein . Doch welcher Umkreis mit „regional“ gemeint ist, bleibt offen. Auch zeitlich begrenzte Waldschutzprojekte rechtfertigen keine Bewerbung der Klimaneutralität (siehe Urteil des Landgerichts Karlsruhe im Mai 2023 ). Schließlich kann Wald CO2 nur vorübergehend binden, die Verweildauer von CO2 in der Atmosphäre aber beträgt mehrere hunderttausend Jahre. Damit tragen solche Projekte lediglich zu einer befristeten Zwischenspeicherung von CO2 bei. Diese und ähnliche Urteile zeigen: Unternehmen müssen bei Werbeversprechen transparent und genau sein. 

Hält der Claim, was er verspricht? Erfahrene TÜV-SÜD-Lebensmittelexperten schauen genau hin. Quelle: TÜV SÜD

Verifizierung festigt Kundenvertrauen 

Diese Notwendigkeit spiegeln auch die EU-Gesetzesinitiativen wider. Das UWG enthält allgemeine Bestimmungen zum Schutz vor irreführender Werbung, legt aber keinen speziellen Fokus auf Umweltaussagen. Die EmpCo-Direktive (Empowering Consumers for the Green Transition) verbietet allgemeine Umweltaussagen ohne anerkannte Umweltleistung und verpflichtet Unternehmen, soziale oder ökologische Auslobungen fachlich anerkannt und umfassend zu begründen. Sie ist seit März 2024 auf EU-Ebene in Kraft und muss bis 27.03.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Green-Claims-Direktive, die voraussichtlich in den nächsten Jahren in Kraft treten wird, richtet sich speziell auf Umwelt- und Klimaclaims aus und fordert darüber hinaus externe Prüfungen für sie ein.


Unabhängige Prüfung schafft Sicherheit

TÜV SÜD verifiziert Angaben zu Nachhaltigkeit und Treibhausgasen, zum Beispiel zum Carbon Footprint. Die Sachverständigen stellen sicher, dass alle Produktinformationen korrekt und Verfahren implementiert sind, die diese Korrektheit sicherstellen. Eine tragende Rolle dabei spielt die internationale Norm ISO/IEC 17029. Sie beschreibt allgemeine Anforderungen an den Prozess der Verifizierung der Angaben durch externe Prüfstellen: von der Planung über die Datensammlung und die Datenanalyse bis hin zur Berichterstellung. Sie ist die einzige Norm, die alle Claims umfasst – auch solche, für die noch keine spezifischen ISO-Normen bestehen. 

Die Prüfstellen müssen für jeden Einzelfall ein eigenes Prüfverfahren aufsetzen und dabei geltende Normen berücksichtigen. Etwa die ISO 14020 (Produktbezogene Umweltinformationen) oder die ISO 14016 (Umweltberichte). Wo diese fehlen, entwickelt TÜV SÜD Branchenstandards, um die Nachfrage zu bedienen. So wurde beispielsweise ein Verifizierungsverfahren zur Einhaltung der Guten Hygienepraxis in der Systemgastronomie und Gemeinschaftsverpflegung entwickelt. 

Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen und anstehenden EU-Regularien vorbereiten und nur in Claims investieren, die auch belegbar sind. So sichern sie sich langfristig das Vertrauen ihrer Kunden und vermeiden Imageschäden.


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Autor



Dr. Andreas Daxenberger,
Product Line Manager 
Food & Feed 

TÜV SÜD Management Service GmbH