SICHERHEIT & QUALITÄT

Für jeden Claim wird ein eigenes Prüfverfahren aufgesetzt. Vor Ort prüfen die Sachverständigen, ob alles nachvollziehbar ist.
Quelle: TÜV SÜD
Verifizierung festigt Kundenvertrauen
Diese Notwendigkeit spiegeln auch die EU-Gesetzesinitiativen wider. Das UWG enthält allgemeine Bestimmungen zum Schutz vor irreführender Werbung, legt aber keinen speziellen Fokus auf Umweltaussagen. Die EmpCo-Direktive (Empowering Consumers for the Green Transition) verbietet allgemeine Umweltaussagen ohne anerkannte Umweltleistung und verpflichtet Unternehmen, soziale oder ökologische Auslobungen fachlich anerkannt und umfassend zu begründen. Sie ist seit März 2024 auf EU-Ebene in Kraft und muss bis 27.03.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Green-Claims-Direktive, die voraussichtlich in den nächsten Jahren in Kraft treten wird, richtet sich speziell auf Umwelt- und Klimaclaims aus und fordert darüber hinaus externe Prüfungen für sie ein.
Unabhängige Prüfung schafft Sicherheit
TÜV SÜD verifiziert Angaben zu Nachhaltigkeit und Treibhausgasen, zum Beispiel zum Carbon Footprint. Die Sachverständigen stellen sicher, dass alle Produktinformationen korrekt und Verfahren implementiert sind, die diese Korrektheit sicherstellen. Eine tragende Rolle dabei spielt die internationale Norm ISO/IEC 17029. Sie beschreibt allgemeine Anforderungen an den Prozess der Verifizierung der Angaben durch externe Prüfstellen: von der Planung über die Datensammlung und die Datenanalyse bis hin zur Berichterstellung. Sie ist die einzige Norm, die alle Claims umfasst – auch solche, für die noch keine spezifischen ISO-Normen bestehen.
Die Prüfstellen müssen für jeden Einzelfall ein eigenes Prüfverfahren aufsetzen und dabei geltende Normen berücksichtigen. Etwa die ISO 14020 (Produktbezogene Umweltinformationen) oder die ISO 14016 (Umweltberichte). Wo diese fehlen, entwickelt TÜV SÜD Branchenstandards, um die Nachfrage zu bedienen. So wurde beispielsweise ein Verifizierungsverfahren zur Einhaltung der Guten Hygienepraxis in der Systemgastronomie und Gemeinschaftsverpflegung entwickelt.
Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen und anstehenden EU-Regularien vorbereiten und nur in Claims investieren, die auch belegbar sind. So sichern sie sich langfristig das Vertrauen ihrer Kunden und vermeiden Imageschäden.






